Die Übernahme einer Außenstelle der Einrichtung mit 15 Bewohnenden in Eigenverantwortung Das bringen Sie mit Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik, Heilpädagogik (oder vergleichbarer Hochschulabschluss) und die Qualifikation nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW. Sie haben Erfahrung in der Arbeit mit psychisch kranken oder suchtkranken Menschen. Sie zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen und haben die Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst.