Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.
Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.
Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit einem abgeschlossenen Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder vergleichbarer Studiengänge bzw. an Beamte*innen des bautechnischen Dienstes, der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes der Gemeinden in NRW. Ebenfalls können Sie sich bewerben, sofern Sie eine in der Praxis erworbene gleichwertige und nachweisbare langjährige Berufserfahrung haben und über gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in dem o.g.