Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.
Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.
Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.
Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.