Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte bei der Feuerwehr an Herrn Noack, Tel. 02041/7803121.
Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte bei der Feuerwehr (37) an Herrn Noack, Tel. 0 20 41 / 78 03 121.
Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte im Jugendamt (51) an Frau Preuß (Tel. 02041 / 70 3631 ) oder Frau Klaus (Tel. 02041 / 70 3674 ).
Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte im Fachbereich Tiefbau an Herrn Jonek, Tel. 02041 70 3972.
Zulage nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V oder Besoldungsgruppe A 9 / A 10 LBesO NRW für verbeamtete Bewerbende bewertet.
Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte im Fachbereich Recht und Ordnung an Frau Lumer, Tel. 02041/ 70 3234.
Während der Ausbildung werden Anwärter*innenbezüge nach den gesetzlichen Bestimmungen (Landesbesoldungsgesetz NRW - LBesG NRW) gezahlt. Aktuell wird gemäß § 76 LBesG NRW ein Anwärter*innensonderzuschlag in Höhe von 90 % des Anwärter*innengrundbetrages gezahlt.
Auf einen Blick Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Dauer: 2 Jahre Ausbildungsvergütung: Während der Ausbildung werden Anwärter*innenbezüge nach den gesetzlichen Bestimmungen (Landesbesoldungsgesetz NRW - LBesG NRW) gezahlt. Darüber hinaus wird aktuell gemäß § 76 LBesG NRW ein Anwärter*innensonderzuschlag in Höhe von 35 % des Anwärter*innengrundbetrages gezahlt.
Einstiegsamtes der Gemeinden NRW.
Einstiegsamtes des gehobenen bautechnischen Dienstes oder an Bewerber*innen, welche mindestens über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Versorgungstechnik verfügen. Die Planstelle ist nach Besoldungsgruppe A 13 LG2 EA1 LBesO NRW bzw. Entgeltgruppe 12 des TVöD-V AT-ING bewertet.
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber*innen mit einem abgeschlossenen sprachwissenschaftlichen Hochschulstudium (Master, Magister, Uni-Diplom) mit dem Schwerpunkt Anglistik oder Romanistik. Die Planstelle ist nach Entgeltgruppe E 13 TVöD NRW bewertet.