Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.
Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.
Im Eigenbetrieb Stadtentwässerung ist im Bereich des Abwasserbetriebs eine Stelle als Kanalbauer*in (m/w/d) im Team Kanalreparatur unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD NRW bewertet. Die Ausschreibung richtet sich an Beschäftigte, die eine Berufsausbildung im Berufsbild Kanalbauer*in abgeschlossen haben.
Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.
Gebäuden und deren technischen Anlagen werden auch andere handwerkliche Aufgaben ausgeführt. Die Planstelle ist nach Entgeltgruppe 6 des TVöD-NRW bewertet. Die Ausschreibung richtet sich an Beschäftigte, die eine erfolgreiche Ausbildung als Elektroniker*in für Energie- und Gebäudetechnik abgeschlossen haben.
Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter Herrn Sekic, Tel. 02041/70-3224.
Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.